- SFP - FPD
- SPFSS - FODSZ
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Beihilfen und Zuschüsse
- Abreise ins Ausland
- Arbeitsunfähigkeitsentschädigung für Arbeitnehmer
- Beamte: Pension wegen mangelnder körperlicher Eignung
- Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
- Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
- Eine Invaliditätspension als Bergarbeiter
- Eingliederungsbeihilfe
- Invaliditätsentschädigung als Selbständige
- Invaliditätsentschädigungen der Krankenkasse für Lohnem
- Kriegsinvaliditätspension
- Opfer der Rassenverfolgung
- Rehabilitation
Rente für die Opfer der Rassenverfolgung
Was?
Personen, die während des Krieges 1940 – 1945 Opfer der Rassenverfolgung waren, haben Anspruch auf eine persönliche Leibrente.
Auf der Website Kriegsopfer finden Sie einen Überblick über die Kategorien von Anspruchsberechtigten. Die Rente ist mit verschiedenen Vorteilen verbunden.
Bedingungen?
Wurden Ihre Vater und Mutter infolge der Rassenverfolgungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden aus Belgien deportiert? Waren Sie infolge der Rassenverfolgungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden gezwungen, untergetaucht zu sein? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine persönliche Leibrente.
Sie müssen jedoch:
- am 10. Mai 1940 in Belgien gewohnt haben (trifft nicht auf später Geborene zu, deren Eltern zu diesem Zeitpunkt in Belgien wohnten); und
- seit dem 1. Januar 2003 die belgische Staatsangehörigkeit haben.
Wie lange kann ich die Rente beanspruchen?
Die Rente ist unbefristet.
Wie beantrage ich die Rente?
Service Pensions : Victimes civiles de guerre et d’actes de terrorisme