Kriegsinvaliditätspension

Was ist eine Invaliditätspension?

Eine Invaliditätspension wird Ihnen gewährt ab einer 10-prozentigen Invalidität die zurückzuführen ist auf die Umstände:

  • des Krieges 1914-1918;
  • des Krieges 1940-1945;
  • der Ereignisse in Kongo, Ruanda und Burundi im Rahmen des Unabhängigkeitsstreits.

Gewährungsbedingungen Invaliditätspension

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Antrag auf eine Invaliditätspension gestellt werden kann. Es muss die Rede sein von:

  • einem Kriegsfall. Diese sind limitativ vom Gesetz bestimmt;
  • einem physischen Schaden, der eine Invalidität von wenigstens 10 % herbeigeführt hat.Der Ursprung des Leidens, der medizinische Kausalzusammenhang und der Grad und die Dauer der Behinderung werden vom gerichtsmedizinischen Dienst begutachtet;
  • einem unmittelbaren Kausalzusammenhang zwischen dem Kriegsereignis und der Verletzung der physischen Unversehrtheit.

Auf Anfrage kann eine Hinterbliebenenpension gewährt werden, unter de Bedingung, dass die Ehe wenigstens 10 Jahre gedauert hat und dass der verstorbene Gatte während eines Zeitraums von einem Jahr, welches dem Verscheiden unmittelbar vorausgeht, eine Zivilopferrente bezogen hat nach dem Gesetz vom 15/3/1954. Invaliditätspensionen sind den belgischen Bürgern vorbehalten.

Wie beantrage ich eine Invaliditätspension?

Sollten Sie durch den Eintritt eines Kriegsereignisses einen körperlichen Schaden erlitten haben, der eine Invalidität von mindestens 10 % herbeigeführt hat, können Sie Anspruch auf eine Pension erheben, deren Betrag vom Invaliditätsgrad und von der Art des Kriegsereignisses abhängig ist.

Weiere informationen: Statut d'invalide civil de la guerre