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Gas/Strom-Fonds – Energiefonds
Was ist der Gas/Strom-Fonds?
Die ÖSHZ können Haushalten, die Schwierigkeiten haben, ihre Gas-/Stromrechnung zu bezahlen, über den Gas/Strom-Fonds eine materielle Unterstützung bieten.
Jede Person (Mieter oder Hausbesitzer), die Schwierigkeiten hat, ihre Gas-/Stromrechnung zu zahlen, kann Unterstützung über den Gas/Strom-Fonds beziehen. Sie müssen Ihren entsprechenden Antrag beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde einreichen. Nachdem das ÖSHZ eine geeignete Sozialerhebung durchgeführt hat, kann es das ganze Jahr durch korrigierende oder präventive Aktionen einschreiten.
Welche Arten von Hilfe kann ich beziehen?
Bei korrigierenden Aktionen schreitet das ÖSHZ folgendermaßen ein:
- Verhandlung der Zahlungspläne mit den Lieferanten;
- Begleichung bestimmter Rechnungen, damit die betreffende Person ein finanzielles Gleichgewicht findet.
Bei präventiven Aktionen kann das ÖSHZ Folgendes machen:
- beim Kauf von Geräten einschreiten, die weniger Energie verbrauchen und sicherer sind (Energiesparlampen, elektronische Geräte der Verbrauchsklasse A+ usw.);
- bei der Überwachung, Wartung oder Konformität des energieeffizienten Geräts einschreiten (Wartung von Heizboilern usw.);
- bei kleinen oder großen Arbeiten zur Senkung des Stromverbrauchs einschreiten (Anbringen von Doppelglasfenster, Dachisolierung usw.).
- Hinweis: Diese Art der Hilfe wird nicht automatisch bewilligt; es sind hierfür bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Bei großen Arbeiten muss man Gebäudeeigentümer sein;
- die Erstellung/Veröffentlichung pädagogischer Materialien in Bezug auf Energie übernehmen;
- und vieles mehr.
Die Entscheidung und die Art der Hilfe hängen von der Organisationspolitik eines jeden ÖSHZ ab.