- SPPIS - PODMI
- SPPIS - PODMI lead
- SPPIS - PODMI
- SPPIS - PODMI lead
Beitrag zu Kosten für Aufenthalt im Seniorenheim
Welche sind die Bedingungen?
Seniorenheimbewohner und (Taschen-)Geld. Viele von uns sind sich nicht jeden Tag darüber bewusst, aber es ist doch ein wichtiger Punkt für die Bewohner, die Angehörigen und die Einrichtung, in der sie wohnen. Ältere Menschen, die über genügend finanzielle Mittel verfügen, bezahlen ihren Aufenthalt im Seniorenheim im Prinzip selbst. Was geschieht aber, wenn man den Aufenthalt nicht vollständig bezahlen kann?
Wenn Ihre Einnahmen nicht ausreichen, um die Gesamtkosten zu tragen, kann das ÖSHZ (Öffentliches Sozialhilfezentrum) die Differenz übernehmen. Sie müssen in diesem Fall Ihre normalen Einnahmen an das ÖSHZ abtreten; diese werden zur Bezahlung des Aufenthalts im Seniorenheim verwendet. Ihnen bleibt jedoch ein monatliches Taschengeld, dessen Höhe vom ÖSHZ festgelegt wird und über das Sie frei verfügen können.
In diesem Fall können die Unterhaltspflichtigen (Ihre Kinder, Enkelkinder, eventuell auch Ihr(e) Ehepartner(in), Ihr(e) ehemalige(r) Ehepartner(in) oder noch lebende Elternteile) dazu verpflichtet werden, die fehlende Differenz zu übernehmen. Dies erfolgt ausschließlich dann, wenn diese selbst über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen. Die Geschwister des Einwohners können keine Beträge zurückfordern.
Eine Rückforderung der Aufenthaltskosten in einem Senioren- und Pflegeheim bei Kindern und deren eventuellen Ehepartner(inne)n bleibt auf den Kindesanteil beschränkt. Der Unterhaltspflichtige kann für eine Freistellung von der Bezahlung Gründe der Billigkeit anführen wie beispielsweise ein geringes Einkommen, schwere finanzielle Belastungen und bestehende zerrüttete Familienverhältnisse.