Kaution

Was wird unter einer Mietkaution verstanden?

Die Mietkaution besteht im Allgemeinen aus einer Geldsumme. Mit dieser Summe soll vermieden werden, dass die Person, die eine Wohnung vermietet (im Allgemeinen der Wohnungseigentümer), finanzielle Verluste erleidet, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter:

  • die Miete nicht pünktlich zum vereinbarten Datum zahlt,
  • den Mietgegenstand nicht in sauberem Zustand hält,
  • durch ihn entstandene Schäden nicht repariert,
  • den Mietgegenstand am Ende der Mietzeit nicht in ordentlichem Zustand übergibt usw.

Um eine Unterstützung für Ihre Mietkaution zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim ÖSHZ in Ihrer Gemeinde einreichen.

Wie kann ich vom ÖSHZ eine Unterstützung für die Mietkaution bekommen?

Um die Unterstützung des ÖSHZ für eine Mietkaution bewilligt zu bekommen, müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Wenn Sie Ihren Antrag einreichen, überprüft das ÖSHZ, ob die drei Bedingungen erfüllt werden. Es wird Ihnen dafür einige Fragen stellen und Ihnen ggf. zu Hause einen Besuch abstatten.

  1. Sie müssen Ihren aktuellen Wohnsitz in Belgien haben. Der aktuelle Wohnsitz ist der Ort, an dem Sie und Ihre Familie normalerweise leben. Sie müssen einen Nachweis darüber erbringen, dass sich Ihr Wohnsitz in Belgien befindet. Sie können Ihren Wohnsitz in Form eines Ausweises oder eines anderen Aufenthaltsdokuments nachweisen.
  2. Sie sind bedürftig. Das ÖSHZ hat darüber zu entscheiden, ob Sie bedürftig sind. Es wird hierfür eine Sozialerhebung durchführen, anhand derer Ihre finanzielle, soziale, medizinische Situation usw. festgestellt wird.
  3. Für das ÖSHZ gelten Sie grundsätzlich als bedürftig, wenn Sie mindestens einer der nachfolgenden Voraussetzungen nicht nachkommen können:
    • Unterkunft,
    • Ernährung,
    • Bekleidung,
    • Hygiene, oder
    • Zugang zu ärztlicher Versorgung.
  4. Die Gewährung einer Unterstützung in Form einer Intervention für die Mietkaution ist notwendig. Das ÖSHZ muss diese Notwendigkeit feststellen. Es wird Ihnen deshalb einige Fragen stellen und Sie bitten, einige Dokumente vorzulegen.