- SPPIS - PODMI
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Finanzielle Hilfe
- Befreiung der Beitragszahlung für Selbstständige
- Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens
- Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
- Dringende ärztliche Hilfe
- EGB
- Eingliederungsrecht
- Hilfe von Dritten
- Regularisierung der Sozialrechte
- Soziale Teilhabe und Aktivierung
- Vorauszahlung von Sozialleistungen
- Was macht ein ÖSHZ?
Was macht ein ÖSHZ?
Was ist Sozialhilfe?
Das ÖSHZ muss Personen und Familien in gesetzlich festgelegten Situationen die Ihnen von der Gemeinschaft zustehende Hilfe gewähren.
Die Sozialhilfe ist in Belgien ein Schutzsystem für diejenigen Personen und Familien, die nicht mehr über ausreichende Mittel verfügen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen (beispielsweise aufgrund eines Bankrotts, einer Krankheit, eines Arbeitsplatzverlustes, familiärer Probleme usw.).
Mit der Sozialhilfe soll das Ziel verfolgt werden, jedem ein Leben in einem menschenwürdigen Rahmen zu ermöglichen.
Der Begriff der „menschlichen Würde“ hat sich zwar mit der Zeit weiterentwickelt, doch beinhaltet er in der belgischen Gesellschaft zumindest, dass man sich ernähren, sich kleiden, eine Unterkunft haben, seine persönliche Hygiene gewährleisten und Zugang zum Gesundheitswesen haben kann. Falls eine Person aufgrund der Probleme, die sie hat, nicht mehr über die Mittel verfügt, um ihre Bedürfnisse erfüllen kann, sich zu ernähren, sich zu kleiden, eine Unterkunft zu haben, ihre persönliche Hygiene gewährleisten und Zugang zum Gesundheitswesen haben zu können, springt das ÖSHZ ein, um dieser Person zu helfen.
Die vom ÖSHZ geleistete Hilfe kann verschiedene Formen annehmen. Sie hängt von der Situation der Person ab. Es kann sich um eine finanzielle Hilfe (Eingliederungseinkommen oder entsprechende Sozialhilfe), um eine psychosoziale Hilfe, ärztliche Hilfe usw. handeln. Das ÖSHZ überprüft alle Unterstützungsanträge und schlägt die geeigneten Mittel zur Befriedigung der Bedürfnisse der jeweiligen Person vor.
Hinweis: Der Anspruch auf soziale Eingliederung und Sozialhilfe sind als sonstige Rechte der Sozialversicherung und der Familienbeistands gedacht. Die Hilfe des ÖSHZ kann folglich nur dann eingesetzt werden, wenn die betreffende Person keinen Anspruch auf irgendeine weitere Sozialversicherungsleistung hat. Da das ÖSHZ die Person nicht in einer Situation lassen kann, in der sie nicht in menschenwürdigen Umständen leben kann, kann es sich dazu verleiten lassen, Vorauszahlungen (für die Rente, Arbeitslosenunterstützung, Arbeitsunfähigkeitsunterstützung usw.) zu gewähren, die es anschließend direkt bei der betreffenden Organisation zurückfordern kann.
Neben der individuellen Hilfe, die das ÖSHZ Personen in schwierigen Situationen bieten muss, sieht das Gesetz vor, dass das ÖSHZ dort, wo es notwendig ist, Sozialeinrichtungen oder -services, korrigierend oder präventiv, gründen und diese verwalten kann. Die vom ÖSHZ verwalteten Services sind verschiedenartig und fallen unter den einzelnen ÖSHZ unterschiedlich aus, weil sie sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung der betreffenden Gemeinde richten.
Nachfolgend einige Beispiele für Serviceleistungen, die vom ÖSHZ verwaltet werden:
- Kreditvermittlungsdienste,
- Wäscherei,
- soziales Netzwerk,
- Waisenhaus,
- vorübergehende Wohnung,
- soziales Restaurant,
- Kinderstätte,
- Familiensubventionsservice,
- Kinderbetreuung,
- Altersheim usw.
Voraussetzungen
Jeder hat Anspruch auf eine Hilfeleistung des ÖSHZ, aber das ÖSHZ ist dazu angehalten, seine Hilfeleistung nur zu dann zu gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Eine der Voraussetzungen, die zur Gewährung der gesamten Hilfeleistung erfüllt sein muss, besteht darin, dass die betreffende Person wirklich hilfsbedürftig ist.
Das bedeutet, dass die betreffende Person nicht mehr über die erforderlichen Mittel verfügen darf, die sie benötigt, um ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wie beispielsweise ein Wohnsitz in Belgien, oder spezielle Bedingungen, die an einen bestimmten Hilfeleistungstyp gebunden sind. Beispiel: Um ein Eingliederungseinkommen zu erhalten, muss die betreffende Person grundsätzlich volljährig sein. Ein weiteres Beispiel: Wenn sich eine Person illegal im Land befindet, hat sie nur Anspruch auf dringende ärztliche Hilfe.
Es ist Aufgabe des ÖSHZ zu überprüfen, ob die betreffende Person alle Voraussetzungen für eine Hilfeleistung erfüllt.
Die Person kann jedoch immer vor das Arbeitsgericht gehen und eine Entscheidung des ÖSHZ, mit der sie nicht einverstanden ist, anfechten.
Verfahren
Es gibt in jeder Gemeinde in Belgien ein ÖSHZ. Es gibt folglich 589 ÖSHZ in ganz Belgien. Falls Sie eine Beratung benötigen oder einen Antrag auf eine Hilfeleistung einreichen wollen, müssen Sie sich dafür grundsätzlich an das ÖSHZ der Gemeinde, in der Sie wohnen, wenden.
Wenn dieses ÖSHZ nicht zuständig ist, um Ihnen zu helfen, muss es Ihren Antrag auf eine Hilfeleistung an das für Sie zuständige ÖSHZ weiterleiten und Sie darüber informieren.