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Rückzahlung der Fahrtkosten von Krebskranken
Wer hat Recht auf die Rückzahlung?
Die Krankenpflichtversicherung leistet in manchen Fällen Beihilfe in den Fahrtkosten von Krebskranken. Die nächsten Personen haben Recht auf eine Beihilfeleistung:
- Krebskranke die nicht im Krankenhaus aufgenommen sind und die Chemotherapie oder Strahlentherapie erleiden (+ ärztliche Aufsicht), und
- Vater, Mutter oder Vormund des Krebskranken, jünger als 18 Jahre, der in einem Krankenhaus aufgenommen ist.