Krankenkassen
- Der Besondere Solidaritätsfonds
- Der fakturierbare Höchstbetrag
- Einer Krankenkasse beitreten
- Empfängnisverhütung bei Jugendlichen
- Erstattung Pflege während Auslandsreise
- Grippeimpfung
- Konventioniert Pflegeerbringer
- Kosten bei Krankenhausaufnahme
- Pflegeverläufe für chronisch Kranke
- Rückzahlung der Arztkosten
- Rückzahlung Fahrtkosten Krebskranke
- SIS-Karte, eID und andere Karten
- Zahnpflege bei Kindern
- Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall
Kosten bei Krankenhausaufnahme
Wer bezahlt was?
Die Kosten einer Krankenhausaufnahme werden zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse verteilt. Das Krankenhaus rechnet Ihrer Krankenkasse die Kosten, die von der Krankenversicherung übernommen werden, unmittelbar an.
Der selbst zu zahlende Betrag für die Pflege während einer Krankenhausaufnahme unterliegt Folgendem:
• Ihrem Statut: ordentlich Versicherter oder Berechtigter der erhöhten Beteiligung der Versicherung,
• der Zimmerwahl: Gemeinschaftszimmer, Zweibettzimmer, Einbettzimmer,
• der Dauer der Krankenhausaufnahme.