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Geburtsurlaub für Miteltern
Habe ich als Mitelternteil Recht auf Geburtsurlaub?
Als Mitelternteil haben Sie Recht auf Geburtsurlaub, wenn Sie diese drei Bedingungen erfüllen:
- Sie haben einen Arbeitsvertrag;
- Sie nehmen diesen Urlaub innerhalb von 4 Monaten ab der Geburt;
- Sie sind im Moment der Geburt mit der Person für welche die Abstammung feststeht, verheiratet oder Sie wohnen in diesem Moment gesetzlich oder permanent und affektiv mit dieser Person zusammen.
Sie können alle Urlaubstage (oder einen Teil davon) auf einmal oder gestaffelt aufnehmen.