Jugendurlaub

Sie sind noch keine 25 Jahre alt und haben im Jahr, in dem Sie Ihr Studium, Ihre Lehre oder Ihre Ausbildung beendet haben, mindestens einen Monat als Arbeitnehmer gearbeitet? Sie haben im darauffolgenden Jahr während Ihrer Beschäftigung Anspruch auf sogenannte Jugendurlaubstage.

Um Ihren unvollständigen Anspruch auf den bezahlten Urlaub zu ergänzen, zahlt Ihnen das LfA für die Tage, die Ihnen fehlen, um vier Wochen bezahlten Urlaub zu erreichen, eine Unterstützung, die 65% Ihrer nach oben begrenzten Entlohnung entspricht.

Diese Tage Jugendurlaub müssen nach Erschöpfen des unvollständigen bezahlten Urlaubs genommen werden. Teilzeitabreitnehmer kommen für den Jugendurlaub ebenfalls infrage.