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Mutterschaftshilfe Selbstständige – Dienstleistungsschecks
Was und für wen?
Sind Sie Selbstständige und haben Sie gerade entbunden? Dann haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf 105 Dienstleistungsschecks, mit denen nur Haushaltsdienstleistungen in Anspruch genommen werden können.
Bedingungen?
- Sie haben gerade entbunden.
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Sie erfüllen die Bedingungen, um Mutterschaftsurlaub für weibliche Selbstständige zu bekommen (über Ihre Krankenkasse).
- Sie nehmen Ihre Berufstätigkeit wieder auf, oder möchten sie wieder aufnehmen (als Selbstständige oder nicht).
- Sie bleiben Selbstständige bis zur Gewährung der Dienstleistung, es sei denn Sie haben zu diesem Zeitpunkt eine andere Berufstätigkeit angefangen.
- Ihr neugeborenes Kind wurde nach Geburt sofort als Familienmitglied eingetragen und bleibt bis zur Gewährung der Dienstleistungsschecks Familienmitglied.
Wie beantrage ich die Dienstleistungsschecks
Sie bekommen die Dienstleistungsschecks automatisch. Sie brauchen diese nicht zu beantragen. Ihre Sozialversicherungskasse prüft selbst, ob Sie die Bedingungen erfüllen, und wird Sie fragen, ob Sie die Dienstleistungsschecks in Anspruch nehmen möchten. Ist dies der Fall, dann müssen Sie diese Frage bejahen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialversicherungskasse.