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Zuschuss für Hilfe von Dritten
Komme ich für einen Zuschuss für Hilfe von Dritten in Betracht?
Sind Sie krank? Dann haben Sie möglicherweise Recht auf einen Pauschalzuschuss für Hilfe von Dritten. Sie sollten aber bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Sie haben Schwierigkeiten damit, übliche Handlungen des täglichen Lebens zu verrichten, und
- Sie kommen in Betracht für eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung Ihrer Krankenkasse.
Kommen Sie nicht für eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung Ihrer Krankenkasse in Betracht? Nehmen Sie dann Kontakt auf mit der Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit.