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Geburt eines Kinds
- Elternurlaub
- Geburtsprämie
- Geburtsurlaub für Miteltern
- Mutterschaftshilfe Selbstständige
- Mutterschaftsruhe für Arbeitnehmerinnen
- Mutterschaftsruhe für Arbeitnehmerinnen
- Stillpausen
- Teilweise Fernhaltung von der Arbeit während der Schwan
- Vollständige Fernhaltung von der Arbeit während
- Zulage bei Vaterschafts- und Geburtsurlaub
Stillpausen
Habe ich Recht auf Stillpausen?
Als Arbeitnehmerin haben Sie Recht auf Stillpausen, für welche Sie eine Entschädigung bekommen. Sie können die Stillpausen aufnehmen, wenn Sie nach der Geburt die Arbeit wiederaufgenommen haben.
Eine Stillpause ist eine Arbeitsunterbrechung, die Ihnen erlaubt, Ihr Baby zu stillen oder die Muttermilch abzupumpen. Die Pausen können bis 9 Monate nach der Geburt Ihres Kindes aufgenommen werden.
Achtung: Wenn Sie eine Arbeitslosenentschädigung erhalten, haben Sie kein Recht auf Stillpausen.