- SMALS
- SMALS lead
- SMALS
- SMALS lead
Geburt eines Kinds
- Elternurlaub
- Geburtsprämie
- Geburtsurlaub für Miteltern
- Mutterschaftshilfe Selbstständige
- Mutterschaftsruhe für Arbeitnehmerinnen
- Mutterschaftsruhe für Arbeitnehmerinnen
- Stillpausen
- Teilweise Fernhaltung von der Arbeit während der Schwan
- Vollständige Fernhaltung von der Arbeit während
- Zulage bei Vaterschafts- und Geburtsurlaub
Geburtsprämie
Geburtsprämien fallen in die Zuständigkeit der Regionen
In Belgien ist die Geburtsprämie eine regionale Angelegenheit. In welcher Region die Geburtsprämie ausbezahlt wird, richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Der Antrag kann über den (letzten) Arbeitgeber oder direkt bei einer örtlichen Krankenkasse gestellt werden. Selbstständige können sich für die Geburtsprämie an Ihre Sozialversicherungskasse wenden.
- Flandern: In Flandern wird die Geburtsprämie als „startbedrag“ bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Startbedrag“ auf der Website zum Wachstumspaket (auf Niederländisch).
- Wallonien: In Wallonien bezahlt Famiwal die Geburtsprämie aus. Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite zur Geburtsprämie auf dem Internetauftritt von Famiwal (auf Französisch).
- Brüssel: In Brüssel wird die Geburtsprämie von den Kindergeldkassen ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Bürger auf der Website Iriscare (auf Französisch und Niederländisch).
- Deutschsprachige Gemeinschaft: In Ostbelgien ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für Geburtsprämien zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite über Prämien auf der Website Familienportal.