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Geburt eines Kinds
Nach der Geburt eines Kindes beanspruchen Sie eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen. So können selbständig erwerbstätige Frauen, die gerade entbunden haben, bei ihrer Sozialversicherungskasse 105 kostenlose Dienstleistungsschecks beantragen.
Arbeitnehmer im privaten und öffentlichen Sektor können ihre Arbeitszeit vorübergehend verkürzen oder ihre Berufslaufbahn unterbrechen, um für ihre Kinder zu sorgen (Elternurlaub).
Nach der Geburt eines Kindes wird jeder Familie auch eine Geburtsbeihilfe und Familienbeihilfen gewährt. Finanziell schwächere Personen können garantierte Familienleistungen beanspruchen. Diese Leistungen werden, unter Einhaltung strikter Bedingungen, jenen Familien ohne Einkommen gewährt, die keinen Anspruch auf andere Familienleistungen haben. Die betroffene Familie muss mindestens ein Kind unter 25 Jahren zählen.
Topics
- Elternurlaub
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- Mutterschaftsruhe für Arbeitnehmerinnen
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- Zulage bei Vaterschafts- und Geburtsurlaub