Familie und Krankheit

Sowohl Arbeitnehmer als auch  Selbstständige können mit einer Reihe von Unterstützungsmaßnahmen rechnen, wenn ein Familienmitglied krank wird. 

Arbeitnehmer im privaten und öffentlichen Sektor haben Anspruch auf Urlaub für medizinischen Beistand, wenn sie für ein schwer krankes Familienmitglied bis zum 2. Grad sorgen. Wenn Ihr Familienmitglied unheilbar krank ist und sich in einer terminalen Phase befindet, kommen Sie für einen palliativen Urlaub in Frage.

Möchten Sie als Selbstständiger die Pflege für ein Kind mit Behinderung oder ein schwer krankes Familienmitglied übernehmen? Dann können Sie eine Zulage für informelle Pflege (höchstens 12 Monate) und zugleich eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen (höchstens 4 Quartale) beantragen. Das fragliche Quartal wird beim Aufbau Ihrer Pensionsrechte jedoch mitgerechnet.