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Parkkarte für Personen mit Behinderung
Was und für wen?
Mit einer Parkkarte für Personen mit Behinderung können Sie auf vorbehaltenen Parkplätzen parken. Dies ist als Fahrer sowie als Beifahrer mit Behinderung möglich. Sowohl Erwachsene als auch Kinder können Anspruch auf eine Parkkarte haben.
Die Karte ist persönlich und darf nicht verwendet werden, wenn Sie sich selbst nicht im Fahrzeug befinden. Legen Sie die Karte vorne auf das Armaturenbrett, sodass das Rollstuhlsymbol gut sichtbar ist.
Bedingungen
Sie haben Anspruch auf eine Parkkarte, wenn:
- Sie eine bleibende Invalidität von 50 % oder mehr (Invalidität an den Beinen) bzw. von 80 % oder mehr (andere Invalidität) haben;
- Sie Kriegsinvalide (Zivilist oder Militärangehöriger) mit einer Invalidität von 50 % oder mehr sind;
- Ihre Arme vollständig gelähmt sind, oder wenn Ihre beiden Arme amputiert wurden;
- Ihr Gesundheitszustand schränkt Ihre Selbstständigkeit oder Mobilität ein (siehe den Abschnitt über Parkkarte auf der Website für Personen mit Behinderung).
Wie beantrage ich eine Parkkarte?
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit jeweils einem eigenen Verfahren.
Haben Sie bereits eine Akte bei der Generaldirektion Personen mit Behinderung oder haben Sie einen Nachweis von einer anderen Einrichtung?
Fordern Sie dann Ihre Parkkarte über das Kontaktformular an, telefonisch oder per Post. Senden Sie auch den Nachweis, dass Sie Anspruch auf die Parkkarte haben, oder erwähnen Sie, dass Sie bereits eine Akte haben. Wir stellen Ihnen die Parkkarte per Post aus.
Haben Sie noch keine Akte bei der GD Personen mit Behinderung?
Melden Sie sich mit Ihrer elektronischen Identitätskarte auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, die ermitteln sollen, inwiefern Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.
Was passiert weiter?
Sobald Sie den Fragebogen verschickt haben, erhalten wir eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Damit machen wir uns an die Arbeit. Wir kontaktieren Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Wir überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung per Brief mit. Wir stellen Ihnen die Parkkarte per Post aus.
Brauchen Sie Hilfe?
Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder ihre Krankenkasse, wo man Sie beim Ausfüllen des Fragebogens begleiten wird. Vergessen Sie nicht ihre Identitätskarte, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung sind immer noch für Sie da.
Wie lange ist die Parkkarte gültig?
In den meisten Fällen ist die Parkkarte lebenslang gültig. Wenn dies nicht der Fall ist und Ihre Karte verfällt, müssen Sie uns dies neun Monate vor dem Verfalldatum melden.
Bei Verlust, Diebstahl oder Schaden fordern Sie eine neue Karte an. Sie erhalten eine neue Karte mit einer neuen Seriennummer, und wir sperren Ihre alte Karte. Senden Sie Ihre beschädigte Karte an die GD Personen mit Behinderung, sobald Sie die neue Karte erhalten haben. Im Todesfall muss die Parkkarte zurückgesendet werden.
Verwenden Sie das Formular auf der Website für Personen mit Behinderung oder kontaktieren Sie das Kontaktzentrum, um Verlust, Diebstahl oder Schaden der Karte zu melden, und eine neue Karte zu beantragen.