Hinterbliebenenpension nach einer gemischten Laufbahn

Können Sie Ihre Hinterbliebenenpension mit einer Alterspension kombinieren?

Beziehen Sie eine Hinterbliebenenpension, dann können Sie diese, unter bestimmten Voraussetzungen, mit anderen Pensionen kumulieren. Sie können Ihre Hinterbliebenenpension mit einem Alterspension kumulieren.

Beziehen Sie eine Hinterbliebenenpension in der Regelung für Arbeitnehmer? In diesem Fall ist die Kumulierung mit einer oder mehreren Alterspensionen bis zu einem Grenzbetrag erlaubt. Dieser Grenzbetrag entspricht 110 % des Betrags der Hinterbliebenenpension für eine vollständige Laufbahn.

Diese vollständige Laufbahn wird berechnet, indem der Betrag der Hinterbliebenenpension mit dem umgekehrten Laufbahnbruch multipliziert wird.

Beziehen Sie eine Hinterbliebenenpension für den öffentlichen Dienst? Sie können Ihre Hinterbliebenenpension bis zu einem bestimmten Betrag mit einer Alterspension kumulieren. Dieser Betrag entspricht 55 % des Höchstgehaltes der Gehaltstabelle, geknüpft an den niedrigsten Grad des verstorbenen Ehepartners, der bei der Berechnung der höchsten Hinterbliebenenpension berücksichtigt wird.

Können Sie mehrere Hinterbliebenenpensionen kumulieren?

Sie können mehrere Hinterbliebenenpensionen in der Eigenschaft von einem oder verschiedenen Ehepartnern haben.

Handelt es sich um einen Ehepartner, der mehrere Arbeitsstatuten hatte (z.B. Beamter und Arbeitnehmer)? In diesem Fall wird die Einheit der Laufbahn angewandt und können Sie die Hinterbliebenenpensionen kumulieren.

Wenn Sie für mehrere Hinterbliebenenpensionen in Betracht kommen, weil Sie mehrere Ehepartner hatten, dürfen Sie diese nicht kumulieren. Sie erhalten nur die günstigste Hinterbliebenenpension.