2017-01-16T00:00:00+01:00

Beihilfe zur Unterstützung von Betagten

16 Januar 2017 - Ab dem 1. Januar 2017 wird die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB) Bestandteil des Flämischen Sozialschutzes.

Die Anträge auf die BUB in Flandern müssen nun bei einer Pflegekasse, bei der Krankenkasse oder bei dem ÖSHZ eingereicht werden. Fortan werden die Pflegekassen auch als erster Kontaktpunkt für alle Fragen über die BUB fungieren. Für die Personen, die schon eine BUB beziehen, ändert sich nichts: die monatlichen Auszahlungen werden wie bisher weiter vorgenommen und werden im Laufe des Jahres 2017 automatisch von der Pflegekasse übernommen. Wenn Sie einen noch im Gange Antrag auf BUB eingereicht haben, brauchen Sie ebenfalls keinen Schritt zu unternehmen. Ihr Antrag wird abgeschlossen werden, und die Entscheidung wird Ihnen per Post mitgeteilt werden.

In Brüssel und Wallonien behandelt der FÖD Soziale Sicherheit zur Zeit die BUB-Akten weiter. Die Lage bleibt unverändert.

www.handicap.belgium.be

Verfasser Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit