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Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall und Berufskrankheiten
- Anerkennungsverfahren
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- Wiederaufnahme der Arbeit
Wiederaufnahme der Arbeit
Alle Kosten für medizinische Pflege in Folge Ihres Arbeitsunfalls werden von der Arbeitsunfallversicherung Ihres Arbeitgebers rückerstattet. Wenn Ihr Arbeitsunfall vor 1988 passiert ist, übernimmt die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) die Kosten. Sie haben auch Anspruch auf einen Beitrag zu den Reisekosten, die Sie anlässlich Ihres Arbeitsunfalls tätigen.
Sie müssen das Versicherungsunternehmen Ihres Arbeitgebers über Ihren Gesundheitszustand informieren. Kontaktieren Sie diese also so schnell wie möglich, wenn sich Ihr Gesundheitszustand nach dem und in Folge des Arbeitsunfalls verschlechtert. Beweisen Sie die Entwicklung Ihres Gesundheitszustandes mit einem ärztlichen Attest.
Müssen Sie durch eine Berufskrankheit Ihren Beruf oder Ihre Funktion verändern? Fedris bietet Ihnen die Möglichkeit, sich gratis umzuschulen. Während der Ausbildung erhalten Sie eine Entschädigung für 100 % dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Die Fahrtkosten von und zur Ausbildung werden vollständig rückerstattet.