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Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall und Berufskrankheiten
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Schwangerschaft und Geburt
Schwangere Arbeitnehmerinnen und Arbeitslose haben Anrecht auf Mutterschaftsruhe. Mutterschaftsruhe umfasst einen Zeitraum vor und einen Zeitraum nach der Entbindung. Während der Mutterschaftruhe gewährt Ihre Krankenkasse Ihnen Mutterschaftsgeld.
Die Aufteilung der Mutterschaftsruhe liegt teilweise fest: obligatorisch eine Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungsdatum, und neun Wochen nach der Entbindung. Oft müssen Sie die Berufstätigkeit, wegen der Art Ihrer Tätigkeit, früher einstellen oder später wieder aufnehmen. Das ist der Fall, wenn Ihre Tätigkeit Gesundheitsrisiken für Sie oder Ihr Kind mit sich bringt. Dies wird ‘Fernhaltung von der Arbeit’ genannt.