Entschädigung wegen Todesfall infolge einer Berufskrankheit

Was geschieht bei einem Todesfall?

Wenn ein Opfer einer Berufskrankheit stirbt, informiert die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) darüber. Fedris stellt dann die Zahlung der Entschädigung ein und bittet die Bank um die Rückzahlung eines eventuellen zu viel bezahlten Betrags.

Wenn die Berufskrankheit die direkte oder indirekte Todesursache ist, haben die Angehörigen Recht auf eine Reihe von Entschädigungen. Im Falle von bestimmten Krankheiten, die oft den Tod zur Folge haben, schickt Fedris den Angehörigen des Opfers das Antragsformular 340D  zu. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Lungenkrankheiten. Bei anderen Krankheiten (z.B. Taubheit) schickt Fedris kein Formular zu, denn es ist nahezu unmöglich, dass die Krankheit den Tod verursacht hat. Selbstverständlich können die Angehörigen immer einen Antrag einreichen.

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Als Angehörige(r) eines Opfers müssen Sie Fedris folgende Unterlagen zuschicken:

  • das Formular 340D : ein Arzt muss die Umstände und die Ursachen des Todes angeben
  • eine Sterbeurkunde des Opfers
  • wenn das Opfer bei Fedris noch nicht bekannt ist: das Formular 501D und das Formular 503D (mit den administrativen und medizinischen Informationen über das Opfer)

Die Angehörigen eines Mitglieds des Personals einer Gemeinde oder Provinz müssen immer selber über die betreffende Verwaltung einen Antrag einreichen.

Welche Angehörige bekommen eine Entschädigung?

Der Ehepartner oder der gesetzlich Zusammenwohnende erhält eine Entschädigung, die 30 % der Grundentlohnung (auf Französisch) des verstorbenen Opfers entspricht. Diese Entschädigung wird monatlich gezahlt. Wenn diese Person pensioniert ist, gilt dieselbe Regel wie für pensionierte Opfer.

Der geschiedene Ehepartner oder der gesetzlich Zusammenwohnende, dessen Vereinbarung aufgelöst wurde, erhält ebenfalls eine jährliche Entschädigung, die 30 % der Grundentlohnung des verstorbenen Opfers entspricht. In diesem Fall darf die Entschädigung nie höher als das Unterhaltgeld sein.

Kinder, von denen ein Elternteil infolge einer Berufskrankheit gestorben ist, erhalten – solange sie Recht auf Kinderzulagen haben – eine Entschädigung, die 15 % der Grundentlohnung  des verstorbenen Opfers entspricht (20 % wenn beide Eltern gestorben sind).

Zusätzliche Entschädigung für die Bestattungskosten

Wenn der Antrag auf Entschädigung wegen Todesfall angenommen wird, können Sie von Fedris auch die Erstattung bestimmter Bestattungskosten erhalten. Die Person, die diese Kosten tatsächlich getragen hat, erhält sie erstattet. Die Erstattung kann per einfachen Brief (mit den Zahlungsnachweisen) beantragt werden. In diesem Brief müssen Sie natürlich Ihre Kontonummer und die Fedris-Aktennummer angeben.

Die zusätzlichen Entschädigungen, die von Fedris gezahlt werden, sind folgende:

  • Erstattung der Kosten der Überführung der verstorbenen Person zum Ort der Bestattung (Zahlungsnachweise hinzufügen) und
  • Erstattung der allgemeinen Bestattungskosten (Zahlungsnachweise hinzufügen):
    • Wenn die verstorbene Person im Privatsektor arbeitete, bekommen Sie einen Betrag, der 30x ihrem durchschnittlichen Tageslohn entspricht.
    • Wenn die verstorbene Person für eine Gemeinde oder Provinz arbeitete, bekommen Sie einen Betrag, der ihrem letzten Bruttomonatslohn entspricht.