Entschädigung für eine bleibende Arbeitsunfähigkeit wegen einer Berufskrankheit

Formen der Entschädigung

Als Opfer einer Berufskrankheit können Sie das Recht auf folgende Entschädigungen von der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) :

Entschädigung für eine bleibende Arbeitsunfähigkeit

Krankheiten, die einen unveränderlichen Charakter haben, können Sie bleibend arbeitsunfähig machen. Opfer mit einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit haben Recht auf eine Entschädigung von Fedris. Die Entschädigung basiert auf Ihrem Lohn und auf dem Prozentsatz Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Falls Ihre Berufskrankheit sich verschlimmert, können Sie nach einiger Zeit einen Revisionsantrag einreichen. Fedris kann dann den Prozentsatz Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhöhen.

Wie viel beträgt meine Entschädigung?

Arbeitnehmer im Privatsektor, die vollständig und bleibend arbeitsunfähig sind, haben Recht auf 100 % ihrer Grundentlohnung (auf Französisch).

Wenn Sie im Privatsektor arbeiten, aber teilweise und bleibend arbeitsunfähig sind (1 bis 99 %), haben Sie Recht auf einen Teil Ihrer Grundentlohnung. Genauer gesagt geht es um einen Prozentsatz, der aufgrund des Grades Ihrer Arbeitsunfähigkeit und der Einschränkung Ihrer Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt berechnet wird.

Die Entschädigungen sind an den Verbraucherpreisindex gebunden, außer wenn der Grad Ihrer bleibenden Arbeitsunfähigkeit unter 16 % liegt. Am 1. Januar 2017 war der Mindestbetrag der Grundentlohnung 6 568,38 € und der Höchstbetrag 42 270,08 €.

Wenn der Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit unter 5 % liegt, wird die Entschädigung um 50 % herabgesetzt. Wenn der Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit zwischen 5 und 9 % liegt, wird die Entschädigung um 25 % herabgesetzt.

Dieselben Prinzipien gelten für die Arbeiter der Provinzen und Gemeinden, die Entschädigung wird jedoch aufgrund der jährlichen Entlohnung berechnet, auf die der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Feststellung der Berufskrankheit Recht hat. Die jährliche Entlohnung ist in der Höhe begrenzt, ebenso wie die Grundentlohnung der Arbeitnehmer im Privatsektor. Ihr Höchstbetrag beträgt 24 338,02 € (Index 1,38). Für die Arbeiter der Provinzen und Gemeinden gibt es keinen Mindestbetrag.

Ab wann habe ich Recht auf meine Entschädigung?

Als Arbeitnehmer im Privatsektor haben Sie Recht auf eine Entschädigung ab dem Datum, an dem die Arbeitsunfähigkeit begonnen hat; dieses Datum darf jedoch nicht mehr als 120 Tage vor dem Datum, an dem Sie Ihren Antrag bei Fedris eingereicht haben, zurückliegen.

Als Mitglied des Personals einer Provinz oder Gemeinde bekommen Sie Ihre Entschädigung ab dem Datum, an dem die Berufskrankheit festgestellt wurde.

Nachdem Sie über die Entscheidung von Fedris informiert wurden, erhalten Sie Ihre erste Entschädigung recht zügig. Das gescheht meistens im ersten Monat nach der Entscheidung.

Falls Ihr Antrag genehmigt wird, haben Sie ab einem bestimmten Datum Recht auf alle Entschädigungen. Oft liegt dieses Datum zeitlich vor dem Datum, an dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Jedoch werden Sie wahrscheinlich nur einen kleinen Teil der rückständigen Beträge bekommen, weil Sie in Erwartung Ihrer Entschädigung schon Vorschüsse erhalten haben werden (unter anderem von Ihrer Krankenkasse). Die rückständigen Beträge dienen also vor allem dazu, anderen Einrichtungen Geld zurückzuzahlen.

Wie lange muss ich auf die folgende Entschädigung warten?

Als Arbeitnehmer im Privatsektor erhalten Sie Ihre Entschädigung wegen bleibender oder zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit monatlich. Die Zahlung erfolgt in der Regel am Ende eines jeden Monats.

Wenn der Betrag der Entschädigung gering ist, erfolgt die Zahlung nur alle drei Monate, und zwar am Ende der Monate März, Juni, September und Dezember.

Arbeiter der Provinzen und Gemeinden informieren sich am besten beim Personaldienst Ihrer Verwaltung, um zu erfahren, wie die Zahlung erfolgt. Oft ist das System identisch mit dem des Privatsektors, Ausnahmen sind allerdings möglich. So kann es vorkommen, dass Gemeinden oder Provinzen nur einmal pro Jahr zahlen (im letzten Vierteljahr) bei einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit unter 16 %.

Für Beamte der Provinzen und Gemeinden, die weiterhin arbeiten, wird der Prozentsatz der bleibenden Arbeitsunfähigkeit auf 25 % begrenzt.

Gibt es Abzüge?

Im Allgemeinen zieht Fedris im Voraus einen Sozialversicherungsbeitrag von den Entschädigungen für (heutige und ehemalige) Arbeitnehmer des Privatsektors ab, sowie einen Berufssteuervorabzug, wenn der Prozentsatz der Arbeitsunfähigkeit 20 % überschreitet. Mitglieder des Personals der Provinzen und Gemeinden informieren sich am besten beim Personaldienst Ihrer Verwaltung.

Wenn Sie im Privatsektor arbeiten und Sie Ihre Entschädigung auf Ihrer Steuererklärung angeben müssen (Unfähigkeit über 20 %), wird Ihnen Fedris einen Steuerzettel zusenden. Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, ist die Entschädigung für Berufskrankheit automatisch angegeben.