Impfung zur Vorbeugung einer Berufskrankheit

Impfungen

Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, sich mit einer Infektionskrankheit zu infizieren, kann Fedris die Kosten für Impfstoffe gegen diese Krankheit erstatten.

Seit dem 1. Juni 2018 ist ein neues Verfahren in Kraft.

Der Arbeitnehmer muss nicht mehr selbst einen vorherigen Antrag auf Impfung bei Fedris mit einem Papierformular einreichen.

Wenn der Arbeitnehmer nicht direkt von seinem Arbeitsarzt oder dem externen Dienst für Gefahrenverhütung kontaktiert wird, muss er einen Termin bei seinem Arbeitsarzt beantragen. Dieser wird das Impfschema mit dem Arbeitnehmer beginnen und die Verwaltungsformalitäten über ein elektronisches Verfahren abwickeln.   

Der einzige Fall, in dem der Arbeitnehmer noch einen Antrag mit einem Papierformular stellen muss, ist die Impfung gegen Gelbfieber. Dieses Formular kann unter vaccination@fedris.be angefordert werden.

Ein Königlicher Erlass und eine Verordnung wurden am 7. Juni 2018 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht (auf Französisch und Niederländisch). Sie enthalten die administrativen Einzelheiten und die neuen medizinischen Verfahren.

Wann wird der Hepatitis-Impfstoff erstattet?

Hepatitis-A-Impfstoff

Der Hepatitis-A-Impfstoff ist für folgende Personen erstattungsfähig:

1° Personen, die die unten aufgeführten Berufe ausüben: 

  • Kanalarbeiter
  • Personen, die mit der Entleerung von Klärgruben beauftragt sind
  • Techniker für die Instandhaltung von Sanitäranlagen
  • Rattenfänger
  • Personal, das in der Abwasserbehandlung beschäftigt ist und Personal der daran beteiligten Laboratorien
  • Personal von Wasseraufbereitungsanlagen, das mit Abwasser in Kontakt kommt
  • Personal von Kindertagesstätten
  • Personal beschäftigt in der häuslichen Kinderbetreuung von Kindern unter 6 Jahren (Tagesmütter)
  • Kindergartenpersonal
  • Personal beschäftigt in der außerschulischen Betreuung von Kindern unter 6 Jahren
  • Personal von anderen Einrichtungen, wo vorwiegend Kinder unter 6 Jahren betreut werden

2° Personen, die unter Code 1.404.02 der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt sind (Personal tätig im Bereich der Präventivmedizin, der medizinischen Versorgung, der häuslichen Krankenpflege, der Forschung und anderer beruflichen Aktivitäten in Pflegediensten mit einem erhöhten Infektionsrisiko), sofern sie beruflich in Gebieten tätig sind, in denen Hepatitis A stark endemisch ist. Für die Bestimmung dieser Regionen wird auf die vom Institut für Tropenmedizin, einer gemeinnützigen Stiftung, veröffentlichten Informationen verwiesen.

3° Personen, die in engem Kontakt mit Primaten stehen, die für eine Infektion mit dem Hepatitis-A-Virus anfällig sind

4° Schüler und Studenten, die sich unter den oben genannten Umständen in Ausbildung oder Praktikum befinden

Hepatitis-B-Impfstoff 

Der Hepatitis-B-Impfstoff und die notwendigen serologischen Untersuchungen sind für folgende Personen erstattungsfähig:

1° die unten aufgeführten Personen, vorausgesetzt, dass sie regelmäßig und nicht gelegentlich mit menschlichem Blut oder biologischen Produkten in Kontakt kommen, die mit dem Hepatitis-B-Virus kontaminiert sein könnten:

  • Personal von Krankenhausdiensten, Arztpraxen und heilhilfsberuflichen Praxen
  • Personal von Laboratorien, in denen Blut oder biologische Produkte analysiert werden, die durch das Virus kontaminiert sein könnten (klinische Biologie, pathologische Anatomie, Onkologie usw.)
  • Personal von Zahnarztpraxen
  • Personal von Diensten, wo Patienten mit langwierigen Krankheiten behandelt werden
  • Pflegepersonal von Einrichtungen für geistig Behinderte
  • Personal von Kindertagesstätten
  • Krankenpfleger und Kinderpfleger im Tagesunterricht
  • Familienhilfen
  • Sanitäter
  • Feuerwehrleute
  • Personal von Bestattungsunternehmen
  • Personal beauftragt mit dem Verkauf und der Reparatur von medizinischen Geräten
  • Lehrkräfte im Sonderschulwesen für Schüler mit Behinderung
  • Erziehungspersonal in medizinisch-pädagogischen Instituten (MPI)
  • Arbeitnehmer in Wäschereien, wo Wäsche aus Pflegeeinrichtungen behandelt wird
  • Betreuungs- und Aufsichtspersonal in beschützten Werkstätten, wo Arbeitnehmer mit einer geistigen Behinderung beschäftigt sind

2° Personen, die in engem Kontakt mit Primaten stehen, die für eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus anfällig sind

3° Schüler und Studenten, die sich unter den oben genannten Umständen in Ausbildung oder Praktikum befinden