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Die Asbestkrankheiten und der Asbestfonds
Die Gefahren von Asbest
In fester Form – in Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen, Gegenständen – ist Asbest ungefährlich, solange er in gutem Zustand ist und nicht angerührt wird. Wenn Asbest sich wegen Abnutzung löst oder bearbeitet wird (Bohren, Sägen, Schleifen, Polieren), werden kleine, unsichtbare Fasern in die Luft freigesetzt. Dieser Staub ist extrem schädlich. Das Einatmen dieser Fasern kann eine Reihe von Asbestkrankheiten verursachen.
Krankheiten die durch Asbest verursacht werden sind unter anderem Asbestose, diffuse Verdickungen des Brustfells, Mesotheliom, Lungenkrebs und Larynxkarzinom. Manche dieser Krankheiten können natürlich eine völlig andere Ursache haben (z.B. Lungenkrebs verursacht durch das Rauchen).
Entschädigung für Asbestkrankheiten
Wenn Sie an Asbestose, diffuse Verdickungen des Brustfells oder Mesotheliom erkrankt sind, können Sie einen Entschädigungsantrag beim Asbestfonds einreichen (AFA). Wie Sie mit Asbest in Kontakt gekommen sind (beruflich oder nicht) spielt keine Rolle, aber es muss in Belgien vorgekommen sein. Andere Krankheiten, die eventuell durch Asbest verursacht werden können, werden durch den AFA nicht entschädigt.
Wenn Sie von einer durch Asbest verursachten Krankheit befallen sind (egal welche) und Sie im Rahmen Ihrer Arbeit Asbestfasern ausgesetzt wurden, können Sie eine Entschädigung bei der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) beantragen. Sie müssen im Privatsektor oder für eine Gemeinde- oder Provinzialverwaltung gearbeitet haben. Außerdem muss zwischen der Krankheit und Ihrer Berufslaufbahn ein deutlicher Kausalzusammenhang bestehen. Hier gelten die üblichen Regeln für einen Entschädigungsantrag wegen einer Berufskrankheit.
Sie können möglicherweise Recht auf eine Entschädigung beider Einrichtungen haben, oder nur von einer. Ihr Antrag beim AFA oder bei Fedris wird immer in beiden Entschädigungssystemen untersucht.