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Arbeitsunfall
- Arbeitsunfall ohne Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfälle im öffentlichen Sektor
- Bleibende Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall
- Entschädigung für die Hilfe einer Drittperson
- Entschädigungen im Fall eines tödlichen Arbeitsunfalls
- Garantierter Lohn
- Invaliditätsentschädigung als Selbständige
- Pension und Entschädigungen für Arbeitsunfähigkeit
- Rückzahlung der Kosten
- Was soll gemeldet werden?
- Wie wird ein Arbeitsunfall geregelt?
- Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall
- Zustand verschlimmert nach Arbeitsunfall
Invaliditätsentschädigung von der Krankenkasse als Selbständige
Habe ich als Selbständige(r) Recht auf eine Invaliditätsentschädigung von der Krankenkasse?
Sind Sie als Selbständige(r) als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie vielleicht Recht auf eine Entschädigung. Ihre Krankenkasse legt die Entschädigung gemäss bestimmten Regeln fest und zahlt sie Ihnen.
Die Entschädigung ist ein Pauschalbetrag. Sie wird pro Tag in einer Sechstagewocheregelung berechnet:
- per dag,
- in een 6-dagenstelsel: dass heisst, dass Sie nicht nur vom Montag bis zum Freitag eine Entschädigung bekommen sondern auch für den Samstag (6 'Entschädigungstage’).