Invaliditätsentschädigungen der Krankenkasse für Lohnempfänger

Habe ich als Lohnempfänger Anrecht auf eine Invaliditätsentschädigung der Krankenkasse?

Sind Sie Lohnempfänger oder Arbeitsloser mit anerkannter Arbeitsunfähigkeit? Dann haben Sie unter Umständen Anrecht auf eine Entschädigung. Ihre Krankenkasse zahlt diese Entschädigung und berechnet den Betrag nach bestimmten Regeln. Hierbei gelten Mindest- und Höchstbeträge.

Die Entschädigung wird wie folgt berechnet (auf Französisch):

  • pro Tag;
  • auf Grundlage einer Arbeitsregelung mit 6-Tage-Woche. Das bedeutet, dass Sie nicht nur eine Entschädigung für die Tage von Montag bis Freitag, sondern auch für Samstage erhalten (6 „entschädigungswirksame Tage“).