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Arbeitsunfähigkeitsentschädigung der Krankenkasse für Arbeitnehmer
Habe ich Recht auf eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung?
Sind Sie Arbeitnehmer/Arbeitsloser und als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie möglicherweise Recht auf eine Entschädigung. Ihre Krankenkasse zahlt die Entschädigung und berechnet sie:
- nach bestimmten Regeln,
- pro Tag,
- in einem 6-Tagesystem: dies bedeutet, dass Sie nicht nur für Montag bis Freitag eine Entschädigung erhalten, sondern auch für den Samstag (6 ‘Entschädigungstage’).
Es gibt Mindest- und Höchstbeträge.