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Tödlicher Arbeitsunfall: wer empfängt welche Entschädigung?
Was ist ein tödlicher Arbeitsunfall?
Wenn das Opfer sofort nach dem Unfall, oder später infolge der Unfallfolgen stirbt, oder wenn die Verletzungen des Opfers seinen Tod beschleunigt haben, handelt es sich um einen tödlichen Arbeitsunfall.
Welche sind die Entschädigungen im Fall eines tödlichen Arbeitsunfalls?
Die Bestattungskosten
Das Versicherungsunternehmen überweist eine Entschädigung an die Person, die die Bestattungskosten bezahlt hat. Diese Entschädigung hängt von der Grundentlohnung des Opfers ab. Das ist die Entlohnung, die das Opfer verdient hat, während des Jahres, das dem Unfalljahr vorausgegangen ist, und für die Funktion des Opfers im Moment des Unfalls. Konkret sieht die Berechnung wie folgt aus: (Grundentlohnung des Opfers x 30)/365.
Die Fahrtkosten
Das Versicherungsunternehmen bezahlt alle Fahrtkosten für den Transport des Körpers des Opfers zum Ort an dem die Familie das Opfer beerdigen möchte integral zurück.
Die Rente
Die Rente wird an den/die Begünstigten des verstorbenen Opfers überwiesen (siehe unten). Sie hängt von der Grundentlohnung des Opfers, und vom Grad der Verwandtschaft mit dem/den Begünstigten ab. Je nachdem handelt es sich um eine lebenslange oder zeitweilige Rente.
Das Sterbegeld
Das Sterbegeld wird nur überwiesen an den/die Begünstigten eines Opfers mit bleibender Arbeitsunfähigkeit, das infolge seines Arbeitsunfalls verstorben ist, nach dem Ende der Revisionsfrist. Diese Frist fängt bei der Abwicklung des Unfalls an, und dauert 3 Jahre. Das Sterbegeld ist ein Pauschalbetrag, und wird je nachdem lebenslang oder für eine bestimmte Zeit überwiesen.
Wer hat Anspruch auf eine Rente oder auf Sterbegeld?
Es gibt 5 Kategorien von Begünstigten, die auch Berechtigten genannt werden:
- Der Ehemann/die Ehefrau oder der/die gesetzliche Mitbewohner(in) (unter bestimmten Bedingungen). Auch der/die geschiedene oder von Tisch und Bett getrennt lebende Ehemann/Ehefrau hat Anspruch auf eine Rente oder auf Sterbegeld, wenn er/sie Alimente empfängt.
- Die Kinder, unter der Voraussetzung, dass sie Waisen sind und noch Anspruch auf Kindergeld haben.
- Die Eltern, wenn sie einen direkten Vorteil hatten von der Entlohnung des Opfers oder unter demselben Dach wohnten, und unter der Voraussetzung, dass es keine Kinder gibt, die Begünstigten sind.
- Die Enkel, unter der Voraussetzung, dass sie Waisen sind und einen direkten Vorteil hatten von der Entlohnung des Opfers oder unter demselben Dach als das Opfer wohnten.
- Die Geschwister, unter der Voraussetzung, dass es keine andere Begünstigten gibt.