- FEDRIS
- FEDRIS lead
- FEDRIS
- FEDRIS lead
Berufskrankheit
- Berufskrankheit: Verfahren zur Anerkennung
- Bleibende Arbeitsunfähigkeit wegen Berufskrankheit
- Definitive Arbeitseinstellung bei Berufskrankheit
- Die Asbestkrankheiten und der Asbestfonds
- Eine andere Arbeit nach einer Berufskrankheit
- Ex-Arbeitnehmer im Holzsektor: kostenlose Untersuchung
- Gesundheitspflege im Falle einer Berufskrankheit
- Hilfe einer Drittperson
- Impfung zur Vorbeugung einer Berufskrankheit
- Pensioniert nach einer Berufskrankheit
- Todesfall infolge einer Berufskrankheit: Entschädigung
- Vorbeugung von Rückenschmerzen
- Was ist eine Berufskrankheit?
- Zeitweilige Arbeitseinstellung bei Berufskrankheit
- Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit wegen Berufskrankheit
Vorbeugung von Rückenschmerzen bei einem Berufskrankheitsrisiko
Rückenschmerzen mildern
Leiden Sie an Rückenschmerzen? Um anhaltende Schmerzen zu vermeiden, ist aktiv bleiben der Schlüssel zu einer erfolgreichen Behandlung. Es ist besser, sich nicht zu lange auszuruhen. Sie können auch, dank der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris), an maximal 36 Rehabilitationssitzungen teilnehmen, um Ihre Schmerzen zu mildern oder zu beseitigen. Dafür müssen Sie aber gewisse Bedingungen erfüllen.
Ihre Vorteile
- Kostenlose, multidisziplinarische Rehabilitationssitzungen in einem zugelassenen Rehabilitationszentrum. Dort wird man Ihnen zahlreiche Hilfsmittel anbieten, um Ihre Rückenschmerzen zu behandeln:
- Fitnesstraining,
- psychologische Beratung,
- Heilgymnastik,
- Beschäftigungstherapie,
- Physiotherapie...
Sie können höchstens an 36 Sitzungen von je zwei Stunden, verteilt über 6 Monate, teilnehmen. Diese Sitzungen sind kostenlos, da Fedris die Selbstbeteiligung zahlt und die Krankenkasse die übrigen Kosten übernimmt.
- Vergütung (von Fedris) für die Kosten der Fahrt zum und ab dem Rehabilitationszentrum.
• Eine ergonomische Verbesserung Ihrer Arbeitsstelle ist möglich, wenn Ihr Arbeitgeber einverstanden ist. Dazu zahlt ihm Fedris eine Entschädigung. Es kann sich auch um eine Analyse Ihrer Arbeitsbedingungen oder um eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen handeln.
Welche sind die Voraussetzungen?
- Zum Zeitpunkt, wo der Arbeitsarzt Ihren Antrag einreicht, sind Sie arbeitsunfähig seit:
- mindestens 4 Wochen und höchstens 3 Monaten wegen Lendenschmerzen oder infolge einer Operation an der Lendenwirbelsäule, oder
- mindestens 1 Woche wegen Lendenschmerzen und Sie waren während des abgelaufenen Jahres schon mindestens 4 Wochen arbeitsunfähig.
- Ihr Arbeitsarzt ist der Ansicht, dass Sie eine rückenbelastende Arbeit ausüben. Dies bedeutet, dass Sie schwere Lasten heben oder dass Sie mechanischen Vibrationen ausgesetzt sind.
- Sie arbeiten im Privatsektor oder in einer Gemeinde- oder Provinzialverwaltung.
Selbständige sowie das Personal der föderalen, regionalen oder gemeinschaftlichen Behörden können also an diesem Programm nicht teilnehmen.
Wie melden Sie sich an?
Ihr Arbeitsarzt kann Sie anmelden. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird er ein Antragsformular ausfüllen, das er Ihnen übergeben wird. Außerdem wird er Fedris eine Kopie dieses Formulars zuschicken.
Innerhalb von 14 Tagen wird Ihrer Arzt eine Antwort von Fedris erhalten und Sie davon benachrichtigen.
Sie dürfen teilnehmen. Was nun?
Wenn Sie am Programm teilnehmen dürfen, können Sie sich bei einem der Rehabilitationszentren, mit denen Fedris eine Vereinbarung abgeschlossen hat (auf Französisch), anmelden. Nehmen Sie das originale Antragsformular mit; es wird vom Arzt des Zentrums ausgefüllt und Fedris zugeschickt.
Sie müssen nicht auf eine Antwort von Fedris warten. Sie können also unmittelbar mit Ihrer ersten Rehabilitationssitzung anfangen.
Danach übermitteln Sie Fedris eine Kopie der Rechnungen. Er wird Ihnen die Selbstbeteiligung erstatten und eine Entschädigung für Ihre Fahrtkosten zahlen.
Können Sie die Arbeit wieder aufnehmen?
Es ist möglich, während Ihrer Behandlung die Arbeit wieder aufzunehmen. Sie können außerhalb der Arbeitszeit, aber auch während Ihrer Arbeitsstunden an den Sitzungen teilnehmen. Dies können Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Fedris wird aber keine Entschädigung zahlen, wenn Ihr Lohn abnimmt.
Wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen möchten, während Sie noch an den Rehabilitationssitzungen teilnehmen, kann Ihr Arbeitsarzt Ihnen helfen, damit die Arbeitswiederaufnahme unter den besten Bedingungen erfolgt (zeitweilige Änderung der Arbeitsstelle, Umgestaltung der Arbeitsstelle, Teilzeitarbeit…).
Bei der Wiederaufnahme können Sie in Teilzeit arbeiten, aber Ihr Arbeitgeber muss zuerst seine Zustimmung geben. Wenn Sie noch zu Lasten der Krankenkasse sind, muss der Vertrauensarzt der Krankenkasse ebenfalls seine Zustimmung geben. Er wird seine Zustimmung geben unter der Voraussetzung:
- dass Sie mindestens zu 50 % arbeitsunfähig bleiben, und
- dass die Arbeitswiederaufnahme keine Gefahr für Ihre Gesundheit mit sich bringt.
Um weitere Informationen über Ihre Einkünfte bei einer Arbeitswiederaufnahme in Teilzeit zu erhalten, sollten Sie am besten Ihre Krankenkasse kontaktieren.
Wenn Sie zu Lasten der Krankenkasse sind und die Arbeit ohne die Zustimmung des Vertrauensarzt wieder aufnehmen, werden Sie Ihr Krankengeld verlieren.