Zusätzliche Entschädigung für die Hilfe einer Drittperson bei einer Berufskrankheit

Was, für wen und warum?

Sie haben eine Berufskrankheit und brauchen deswegen die regelmäßige Hilfe einer anderen Person, um ein normales Leben führen zu können? In diesem Fall haben Sie Recht auf eine zusätzliche Entschädigung für die Hilfe einer Drittperson.

Um Recht auf diese Entschädigung zu haben, müssen Sie zuerst durch die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) als Opfer einer Berufskrankheit anerkannt werden. Sie können dann bei Fedris einen Antrag bezüglich der Hilfe einer Drittperson einreichen, in dem Sie das Formular 505D von einem Arzt ausfüllen lassen. Danach schicken Sie Fedris dieses Formular zu. Fedris wird Sie darüber informieren, ob Ihr Antrag akzeptiert wurde, und in diesem Fall, ob Sie Recht auf eine vollständige oder teilweise Entschädigung für die Kosten der Hilfe einer Drittperson haben.

Die Regeln über die Entschädigung für die Hilfe einer Drittperson sind dieselben für Arbeitnehmer im Privatsektor und für das Personal der Gemeinden und Provinzen.