Eine andere Arbeit nach einer Berufskrankheit

Umschulung nach einer Berufskrankheit

Wenn Sie eine gesundheitsschädliche Arbeit definitiv eingestellt haben nachdem Sie eine Berufskrankheit bekommen haben, können Sie eventuell an einer kostenlosen Ausbildung teilnehmen. Sie können selber einen Vorschlag machen, aber Ihr Arbeitgeber oder die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) können auch eine Umschulung anregen.

An welcher Ausbildung darf ich teilnehmen?

Sie können an einer Ausbildung teilnehmen, um Ihren Beruf oder Ihre Funktion zu wechseln. Es kann sich um Folgendes handeln: 

  • eine Berufsausbildung, die von einer für Arbeitsbeschaffung und/oder Berufsbildung zuständigen öffentlichen Dienststelle organisiert oder subventioniert wird (Arbeitsamt, FOREM, Actiris, VDAB);
  • eine individuelle Berufsausbildung in einer Lehranstalt, die von einer für Arbeitsbeschaffung und/oder Berufsbildung zuständigen öffentlichen Dienststelle anerkannt oder empfohlen wird;
  • eine Ausbildung beim derzeitigen Arbeitgeber, bei einem anderen Arbeitgeber oder in einem sektoriellen Ausbildungszentrum (Cefora…).

Bekomme ich eine Entschädigung?

Während der ganzen Umschulung haben Sie Recht auf eine Entschädigung, die mit der Entschädigung für eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von 100 % übereinstimmt. Die im Rahmen der Umschulung anfallenden Fahrtkosten werden zurückerstattet.

Die Umschulung selbst ist für den Arbeitnehmer immer kostenlos. Sie wird von Fedris bezahlt.