- FEDRIS
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Arbeitsunfall
- Arbeitsunfall ohne Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfälle im öffentlichen Sektor
- Bleibende Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall
- Entschädigung für die Hilfe einer Drittperson
- Entschädigungen im Fall eines tödlichen Arbeitsunfalls
- Garantierter Lohn
- Invaliditätsentschädigung als Selbständige
- Pension und Entschädigungen für Arbeitsunfähigkeit
- Rückzahlung der Kosten
- Was soll gemeldet werden?
- Wie wird ein Arbeitsunfall geregelt?
- Zeitweilige Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall
- Zustand verschlimmert nach Arbeitsunfall
Arbeitsunfall: was soll gemeldet werden?
Arbeitsunfallerklärung - allgemeine Regel
Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet dem Versicherungsunternehmen innerhalb von 8 Tagen eine Arbeitsunfallerklärung einzureichen. Das Versicherungsunternehmen bestimmt ob es sich ja oder nein um einen Arbeitsunfall (auf dem Weg zur oder von der Arbeit) handelt. Wenn sich Ihr Arbeitgeber verweigert eine Arbeitsunfallerklärung einzureichen, oder versäumt hat Sie zu versichern, können Sie mit der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) Kontakt aufnehmen.
Unfall auf dem Arbeitsplatz
Jedes plötzliches Ereignis, das eine Verletzung verursacht, und sich auf dem Arbeitsplatz ereignet hat, während und infolge der Ausübung des Arbeitsvertrags, ist ein Unfall auf dem Arbeitsplatz.
Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit
Jedes plötzliches Ereignis, das eine Verletzung verursacht, und sich auf dem normalen Weg zur oder von der Arbeit ereignet hat, das heißt auf dem Weg, den der Arbeitnehmer zurücklegen muss ab seinem Wohnsitz bis zum Arbeitsplatz, ist ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit.