Arbeitsunfall: Rückzahlung der Kosten

Kosten für medizinische Pflege

Alle Kosten für medizinische, medikamentöse und chirurgische Pflege, die Ihre Verletzungen infolge Ihres Arbeitsunfalls erfordern, werden vom Versicherungsunternehmen, oder, falls Ihr Arbeitsunfall sich vor 01.01.1988 ereignet hat, von der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) zurückgezahlt.

Sobald sich Ihr Gesundheitszustand stabilisiert hat, und Ihre Verletzungen sogenannt konsolidiert sind, sollen Sie mit dem Versicherungsunternehmen oder mit Fedris Kontakt aufnehmen, und den Vertrauensarzt im Voraus um die Zustimmung bitten zur Rückzahlung der:

  • Kinesitherapiesitzungen;
  • chirurgischen Eingriffe;
  • Hospitalisierungen von mehr als 1 Tag.

Der Tarif der Rückzahlung der Kosten für medizinische Pflege entspricht dem LIKIV-Tarif (Eigenanteil einschließlich). Wenn Sie im Voraus die Zustimmung eingeholt haben, können die Kosten für medizinische Pflege, die nicht in der LIKIV-Nomenklatur aufgenommen sind, zu den realen Kosten zurückgezahlt werden, unter der Voraussetzung, dass die Kosten vertretbar sind, im Vergleich zum Tarif vergleichbarer Leistungen aus der LIKIV-Nomenklatur.

Medikamentöse Produkte, die von einem Arzt verschrieben wurden, werden völlig zurückgezahlt.

Alle Einbett- oder Zweibettzuschläge und Zuschläge für eine TV, ein Telefon, oder Getränke zum Beispiel die vom Krankenhaus angerechnet werden, müssen Sie selbst bezahlen. 

Fahrtkosten

Ihre Fahrtkosten werden zurückgezahlt, wenn Sie die Fahrt machen:

  • auf Wünsch des Versicherungunternehmens oder von Fedris;
  • auf Wünsch des Arbeitsgerichts;
  • für Ihre Pflege.

Wenn Sie für Ihre Fahrt die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, werden Ihre Kosten bei Vorlage Ihres Fahrausweises völlig zurückgezahlt.

Wenn Sie ein anderes Transportmittel (wie das Auto) benutzen, und wenn der zurückzulegende Abstand ab Ihrem Wohnsitz mindestens 5 km (hin und zurück) beträgt, wird Ihnen 0,2479 Euro per zurückgelegte Kilometer zurückgezahlt.

Wenn Sie sich aus dringenden medizinischen Gründen (mit einem Krankenwagen oder Taxi) fortbewegen, zahlen wir Ihnen die realen Kosten zurück.

Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau, Ihre Kinder, oder Ihre Eltern haben auch Anspruch auf die Rückzahlung Ihrer Fahrtkosten:

  • Wenn Sie 2 bis 7 Tage hospitalisiert sind, wird eine Hin- und Rückfahrt einer dieser Personen zurückgezahlt;
  • Wenn Sie länger als 7 Tage hospitalisiert sind, zahlen wir eine Hin- und Rückfahrt per zusätzliche Hospitalisierung von 3 Tagen für eine dieser Personen.

Wenn Ihr Leben in Gefahr ist, haben Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau und ein Kind Anspruch auf die Rückzahlung einer Hin- und Rückfahrt pro Tag.