Laufbahnunterbrechung im Rahmen der Palliativpflege

Als Beschäftigter des Privatsektors oder des öffentlichen Dienstes haben Sie die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen oder Ihre Arbeitszeit eine Zeit lang zu verkürzen, um einer unheilbar kranken und im Sterben liegenden Person Palliativpflege zuteilwerden zu lassen. 

Diese vollzeitige oder teilzeitige Unterbrechung dauert einen Monat und kann nach Vorlage eines Attestes des behandelnden Arztes zweimal um einen weiteren Monat verlängert werden.

Während des Urlaubs für Palliativpflege können Sie eine monatliche Unterbrechungsleistung des LfA beziehen, um Ihre Einkommenseinbußen in Grenzen zu halten.  Der Betrag dieser Leistung wird pauschal festgelegt. Er steht also nicht im Verhältnis zur Entlohnung.

Die Unterbrechungszeiträume, die Sie im Rahmen des Urlaubs für Palliativpflege erhalten, werden nicht auf die über Ihre gesamte Berufslaufbahn höchstzulässige Anspruchsdauer im Rahmen der Laufbahnunterbrechung (im öffentlichen Dienst) oder des Zeitkredits (im Privatsektor) angerechnet.