- INAMI - RIZIV
- INAMI - RIZIV lead
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Vorübergehend aufhören zu arbeiten
- Der Urlaub wegen medizinischen Beistands
- Elternurlaub
- Geburtsurlaub für Miteltern
- Gewöhnliche Laufbahnunterbrechung
- Mutterschaftsruhe für Arbeitnehmerinnen
- Stellvertretende Unternehmer
- Teilweise Fernhaltung von der Arbeit während der Schwan
- Unterbrechung Palliativpflege
- Unterstützung wegen zeitweiliger Arbeitslosigkeit
- Vollständige Fernhaltung von der Arbeit während
- Zeitkredit
- Zeitweilige Arbeitseinstellung bei Berufskrankheit
Teilweise Fernhaltung von der Arbeit während der Schwangerschaft
Kann ich wegen meiner Schwangerschaft teilweise von der Arbeit ferngehalten werden?
Während Ihrer Schwangerschaft (bzw. nach Ihrer Mutterschaftsruhe) können Sie teilweise von der Arbeit ferngehalten werden. Dies ist der Fall, wenn Sie einem Risiko für Ihre Gesundheit bzw. die Gesundheit Ihres Kindes ausgesetzt sind.
Gegebenenfalls, sollen Sie
- eine angepasste Arbeit leisten (Anpassung der Arbeitsbedingungen/der Arbeitszeit oder Wechsel des Arbeitsplatzes);
- Ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin beenden.
Es gibt Bedingungen sowie ein Verfahren, damit Sie eine Entschädigung wegen teilweise Fernhaltung von der Arbeit beanspruchen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des LIKIV.