Schliessentschädigung : Handel / Industrie

Ihr Unternehmen schließt. Die Haupttätigkeit des Unternehmens wird endgültig eingestellt. Das Personal wird auf weniger als 75% der Arbeitnehmer abgebaut, die innerhalb der 4 Quartale vor der Betriebseinstellung im Unternehmen beschäftigt gewesen sind.

Der Fonds für die Entschädigung der bei Unternehmensschließungen entlassenen Arbeitnehmer (USF) zahlt Ihnen die Schließungsentschädigung, wenn Sie von einem Unternehmen entlassen werden, das durchschnittlich mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigte. In einem Unternehmen, das durchschnittlich zwischen 5 und 19 Arbeitnehmer beschäftigte, wird die Schließungsentschädigung nur gezahlt, wenn der Konkurs eröffnet wurde und das gesetzliche Datum der Schließung nach dem Datum des Konkurses liegt.

Um diese Schließungsentschädigung zu erhalten, müssen die Arbeitnehmer auch bestimmte individuelle Bedingungen erfüllen, wie einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen und mindestens ein Jahr Unternehmenszugehörigkeit zurückgelegt haben.

Die Schließungsentschädigung wird im Verhältnis zu den Jahren Lebensalter und Unternehmenszugehörigkeit festgelegt. Ihr Betrag ist nach oben begrenzt.

Auch die vertraglichen Vergütungen und der Betriebszuschlag werden vom Fonds bezahlt. Dafür muss man besondere Formalitäten erledigen und bestimmte Bedingungen erfüllen.

Vertragliche Vergütungen sind im Besonderen die ausstehende Entlohnung, das Urlaubsgeld, die Jahresendprämie und die Entlassungsentschädigung. Die Beträge, die Sie beanspruchen können, sind nach oben begrenzt.