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Arbeit und Arbeitslosigkeit
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Teilzeitarbeit
Sie arbeiten Teilzeit, wenn Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit niedriger ist als die eines Vollzeitkollegen in einer ähnlichen Situation. Sie darf auch nicht weniger betragen als ein Drittel der normalen Arbeitszeit. Obwohl Sie weniger Stunden arbeiten, haben Sie Anspruch auf dieselben Sozialversicherungsrechte wie ein Vollzeitarbeitnehmer. Ihre Rechte werden allerdings im Verhältnis zum Beschäftigungsbruch zuerkannt.
Sind Sie arbeitslos und wird Ihnen eine Teilzeitfunktion angeboten? Sie müssen Ihre Beihilfe dann nicht ganz verlieren. Mittels der Einkommensgarantie-Beihilfe ergänzt das LAAB Ihren Lohn bis zu einem Gesamteinkommen, das mindestens Ihrem Arbeitslosengeld entspricht.
Eine häufig vorkommende Art, Teilzeit zu arbeiten, ist die Arbeit mit Dienstleistungsschecks. Privatpersonen setzen Sie dann einige Stunden pro Woche flexibel für die Ausführung von Haushaltsaufgaben ein. Sie können diese Aktivität mit einer Einkommensgarantie-Beihilfe kombinieren.