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Arbeitnehmer oder Selbstständiger
Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Selbstständigen
Sie sind Arbeitnehmer, wenn Sie einem Arbeitgeber, dem gegenüber Sie sich in einem Unterordnungsverhältnis befinden, Ihre Arbeitsleistungen gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber die Arbeit leitet, indem er bestimmt, wo, wann und wie Sie arbeiten, und dies beaufsichtigen kann. Voraussetzungen für das Bestehen eines Arbeitsvertrages als Arbeitnehmer sind Arbeitsleistung, Entgelt und Ausübung der Weisungsbefugnis durch einen Arbeitgeber.
Sie sind Selbstständiger, wenn Sie Einkünfte aus einer Berufstätigkeit erzielen, keine Weisungsbeziehung mit einem Arbeitgeber haben und kein Beamter sind. Durchaus führen Sie gegen Entgelt bestimmte Aufträge aus, aufgrund eines Werkvertrages mit Auftraggebern.
Statutvermutung
In bestimmten Fällen setzt das Gesetz Ihr Statut aufgrund der Art der Arbeitsleistungen fest.
So werden Sie im Arbeitsrecht als Arbeitnehmer betrachtet, wenn Sie arbeiten als u.a.:
- Leiharbeitnehmer,
- Handelsvertreter,
- Apotheker,
- entlohnter Sportler, oder
- Student, die den Statut Student-Selbstständiger“ nicht haben
Für Ihre soziale Sicherheit wird dieses arbeitsrechtliche Statut als Arbeitnehmer in Betracht gezogen.
Im Sozialversicherungsrecht werden Sie als Arbeitnehmer betrachtet, wenn Sie arbeiten als u.a.:
- Artist oder Künstler, der gegen Entgelt für Rechnung eines Auftraggebers arbeitet,
- Kraftfahrer im Güterverkehr mit dem Fahrzeug einer anderen Person,
- Kraftfahrer im Personenverkehr mit dem Fahrzeug einer anderen Person,
- Taxifahrer mit dem Fahrzeug einer anderen Person.
Oft ist es zugelassen, den Beweis zu erbringen, dass Sie nicht als Arbeitnehmer betrachtet werden können.
Wenn Sie ein Mandat in einer belgischen Gesellschaft bzw. einem belgischen Verband haben, wird angenommen, dass Sie Selbstständiger sind. Auch in diesem Fall dürfen Sie den Beweis erbringen, dass Sie nicht als Selbstständiger betrachtet werden können.
Zweifel an Ihrem Statut
Oft entspricht die tatsächliche Ausübung Ihres Arbeitsverhältnisses nicht dem gewählten Statut als Arbeitnehmer oder Selbstständiger. In diesem Fall kann ein Richter, eine zuständige Einrichtung für soziale Sicherheit oder die administrative Kommission zur Regelung des Arbeitsverhältnisses eine Neuqualifizierung vornehmen.
Eine Neuqualifizierung ist nur aufgrund einer umfassenden Bewertung verschiedener Schlüsselelemente des Arbeitsverhältnisses möglich.
Bei Beginn einer Berufstätigkeit als Selbstständiger können Sie, Ihr Vertragspartner oder beide Parteien zusammen im Zweifelsfall um eine Bewertung durch die administrative Kommission zur Regelung des Arbeitsverhältnisses bitten. Dies muss zum Zeitpunkt Ihres Beitritts zu einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige, oder innerhalb von 1 Jahr nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geschehen.
Welchen Elementen wird im Zweifelsfall Rechnung getragen?
Je nach Beschäftigungssituation, jeweils mit verschiedenen Kriterien, werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- den Willen der Vertragspartner,
- die Freiheit in der Arbeitszeitgestaltung,
- die Freiheit in der Arbeitsorganisation, und
- die Möglichkeit, eine hierarchische Kontrolle auszuüben.
Nachstehende Tätigkeitssektoren umfassen eine Reihe von zusätzlichen sektorspezifischen Kriterien. Anhand einer Bewertung dieser Kriterien kann ein Statut vermutet werden:
- im Bausektor,
- im Bewachungssektor,
- im Transportsektor,
- im Reinigungssektor, oder
- im Landwirtschafts- und Gartenbausektor.
Die Vermutung kann jedoch widerlegt werden.
Bei der Bewertung einer Situation spielen nachstehende Elemente überhaupt keine Rolle:
- der Titel des Vertrages,
- die Eintragung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger bei Sozialversicherungsträgern,
- die Eintragung als Unternehmen in die Zentrale Datenbank der Unternehmen,
- die Eintragung bei der Mehrwertsteuerverwaltung, und
- die Erklärungsart der steuerlichen Einkommen.