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Sozialdokumente für den Arbeitnehmer
Pflicht des Arbeitgebers
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, verschiedene Dokumente mit Informationen über Ihre Beschäftigung zu erstellen, zu führen und aufzubewahren.
Aufgrund dieser Sozialdokumente können die Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der gesetzlichen Pflicht durch den Arbeitgeber überprüft werden. Es handelt sich unter anderem um:
- die anwendbare Arbeitsregelung,
- die bezahlte Entlohnung,
- die gewährten Urlaubstage, und
- das bezahlte Urlaubsgeld.
Recht des Arbeitnehmers
Als Arbeitnehmer haben Sie Recht auf eine Kopie der Sozialdokumente:
- die Lohnabrechnung,
- das individuelle Konto,
- die Urlaubsbescheinigung bei Rücktritt,
- das Informationsblatt Krankenversicherung, und
- das C4-Formular.
Als Arbeitnehmer müssen Sie zu anderen Zwecken (z.B. für Ihre steuerlichen Pflichten, die Anerkennung erworbener Urlaubsrechte, Ihren Anspruch auf Krankheits- und Arbeitslosenentschädigung, ...) über mehrere Informationen über Ihre Beschäftigung verfügen können.
Ihr Arbeitgeber verletzt die Verpflichtungen.
Verweigert Ihr Arbeitgeber sich, ein gesetzlich verpflichtetes Sozialdokument zu erstellen, oder Ihnen eine Kopie zu übermitteln, so können Sie beim zuständigen Inspektionsdienst Anzeige erstatten oder Klage einreichen.
Für nachstehende Dokumente wenden Sie sich bitte an die Regionalstelle des zuständigen Inspektionsdienstes am Standort des Arbeitgebers:
- Ihr individuelles Konto (Kontrolle der Sozialgesetze des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung),
- Ihre Urlaubsbescheinigung bei Rücktritt (Sozialinspektion des FÖD Soziale Sicherheit),
- das Informationsblatt Krankenversicherung (Sozialinspektion des FÖD Soziale Sicherheit), und
- Ihr C4-Formular (Landesamt für Arbeitsbeschaffung).
Der zuständige Inspektionsdienst vermittelt, indem er:
- den Arbeitgeber an seine gesetzlichen Pflichten erinnert,
- die Fahrlässigkeit als strafrechtlicher Verstoß feststellt und meldet, oder
- gültige Ersatzdokumente erstellt.