- ONEM - RVA
- ORPSS - DIBISS
- ONEM - RVA lead
- ONEM - RVA
- ORPSS - DIBISS
- ONEM - RVA lead
Kündigung
- Arbeitslosenunterstützung
- Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag/Frühpension
- Massenentlassung nach einer Umstrukturierung
- Schliessentschädigung : Handel / Industrie
- Schliessung : nichtkommerzieller Sektor / freie Berufe
- Umstrukturierung des Unternehmens
- Unternehmensschliessungsfonds
- Unterstützung wegen zeitweiliger Arbeitslosigkeit
Arbeitslosenunterstützung
Sie haben Ihre Arbeit verloren. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie als arbeitsuchend eingetragen sein und am Arbeitsmarkt verfügbar sein. Sie müssen erwerbs- und berufseinkommenslos sein, als Folge von Umständen, die von Ihrem Willen unabhängig sind.
Sie können auf der Grundlage Ihrer Arbeitsleistungen als Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung zugelassen werden. In diesem Fall müssen Sie eine gewisse Zahl Arbeitstage als Arbeitnehmer mit Sozialabgaben innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachweisen, der Ihrem Antrag unmittelbar vorangeht. Sie können aber auch zugelassen werden, oder aber aufgrund der Tatsache, dass Sie in der Vergangenheit bereits Arbeitslosengeld bezogen haben.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von verschiedenen Kriterien abhängig, vor allem von Ihrer familiären Situation: Zusammenwohnender mit Familie zu Lasten, Alleinstehender oder Zusammenwohnender ohne Familie zu Lasten. Der bezogene Betrag sinkt mit der Zeit stufenweise ab.