Unterstützung nach dem Studium

Gewisse Schulabschlüsse oder Lehren begründen einen Anspruch auf Berufseingliederungsgeld. Diese Leistung kann höchstens 36 Monate gezahlt werden. Bevor Sie das Berufseingliederungsgeld beantragen, müssen Sie eine Berufseingliederungszeit von 310 Tagen durchlaufen, in der Sie sich eigenverantwortlich und nachweislich um Arbeit bemühen. Zum Zeitpunkt Ihres Antrages auf Berufseingliederungsgeld müssen Sie unter 25 Jahre alt sein.

Die Höhe der Leistung hängt von Ihrer familiären Situation und von Ihrem Alter ab. Es handelt sich um Pauschalbeträge. Für einen Zusammenwohnenden mit Familie zu Lasten wird die Leistung beispielsweise viel höher ausfallen, als für einen Zusammenwohnenden unter 18 Jahren.