Statut Student-Selbstständiger

Ab dem 1. Januar 2017 hast Du als Student die Möglichkeit, einer Sozialversicherungskasse als Student-Selbstständiger beizutreten, wenn Du während Deines Studiums eine beschränkte selbstständige Tätigkeit ausüben möchtest.

Für weitere Informationen kannst Du dich immer an eine Sozialversicherungskasse wenden. Vergiss nicht, Deiner Sozialversicherungskasse jede Änderung Deiner Situation zu melden!

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website des FÖD Soziale Sicherheit