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Jugendliche
Als Jugendlicher kommen Sie in den Genuss verschiedener Unterstützungsmaßnahmen während Ihres Studiums und Ihrer ersten Schritte am Arbeitsmarkt. Wenn Sie zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, behalten sie den Anspruch auf Kindergeld, solange Sie studieren. Sie können auch jedes Jahr maximal 600 Stunden als Werkstudent arbeiten.
Nach Ihrem Studium melden Sie sich als Arbeitssuchender an und beginnen Ihre Berufseingliederungszeit. Während dieses Zeitraums haben Sie maximal 12 Monate lang Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Einkommen niedrig bleibt. Sie kommen abhängig von Ihrer Situation auch für spezifische Beschäftigungsmaßnahmen für Jugendliche in Frage.
Haben sie lediglich ein Diplom im Sekundarunterricht? Dann können Sie während der Berufseingliederungszeit beispielsweise berufliche Erfahrung mittels eines Eingliederungspraktikums sammeln. Eine andere Möglichkeit ist, als Zeitarbeitskraft zu beginnen. Ein Zeitarbeitsbüro setzt Sie dann für befristete Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern ein.
Sobald Sie arbeiten, bauen sie Sozialversicherungsrechte auf, wie beispielsweise den Urlaubsanspruch. Im ersten Jahr nach Ihrem Studium verfügen Sie jedoch über zu wenig Ansprüche, um einen vollständigen bezahlten Urlaub zu nehmen. Mittels dem Jugendurlaub werden Ihre Ansprüche bis zu 4 bezahlten Wochen ergänzt.
Wenn Sie trotz Ihrer Arbeitssuche nach 310 Tagen keinen Arbeitsplatz gefunden haben, erhalten Sie eine Eingliederungsbeihilfe.