- ONEM - RVA
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Beschäftigungsmaßnahmen
- Arbeiten bei Krankheit/Arbeitsunfähigkeit: Arbeitnehmer
- Arbeiten mit einer Behinderung
- Berufliche Rehabilitation
- Eine andere Arbeit nach einer Berufskrankheit
- Selbständige Tätigkeit nach Arbeitslosigkeit
- Vorming 600
- Wiederaufnahme der Arbeit nach Krankheit oder Arbeitsun
- Zugang A
- Zustand verschlimmert nach Arbeitsunfall
Nach der Arbeitslosigkeit eine selbständige Tätigkeit aufnehmen
Wenn Sie, selbst nach einem Arbeitszeitraum als Arbeitnehmer, eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Nach Ihrer Beschäftigung als Selbständiger werden die Tage selbständiger Tätigkeit für die Begründung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht herangezogen.
Wenn Sie aber vor der selbständigen Tätigkeit lang genug als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen sind, können Sie nach der Einstellung Ihrer selbständigen Tätigkeit auf der Grundlage dieser vorangehenden Beschäftigung als Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung zugelassen werden.
Wenn Sie bereits entschädigter Vollarbeitsloser gewesen sind, können Sie unter Umständen nach der Einstellung Ihrer selbständigen Tätigkeit auf Ihren früheren Anspruch zurückgreifen.
Außerdem bestehen Möglichkeiten, sich unter Fortzahlung des Arbeitslosengeldes auf eine selbständige Tätigkeit vorzubereiten oder zu einem selbständigen Beruf weiterbilden zu lassen.