Vorpension: Beamte

Voraussetzungen

Sie können vor dem gesetzlichen Alter in den Ruhestand treten, wenn Sie die Bedingungen für die Beanspruchung einer Vorpension in Bezug auf das Alter und die Dienstjahre erfüllen.

Mindestalter und Laufbahndauer, gültig an dem Tag, an dem sie vorzeitig in Pension gehen möchten
60 Jahre und 44 Laufbahnjahre
61 Jahre und 43 Laufbahnjahre
63 Jahre und 42 Laufbahnjahre

Wenn Sie zu einem gegebenen Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Vorpension erfüllen, sich jedoch dafür entscheiden, weiterzuarbeiten, können Sie ab diesem Zeitpunkt Ihre Pension antreten, wann Sie möchten, ohne dafür die strikteren Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Laufbahndauer zu erfüllen.

Diese allgemeine Regelung wird angewendet, wenn Sie eine Laufbahn in einer administrativen Funktion haben, für die die Pension mit einem Anteil von 1/60 pro Dienstjahr berechnet werden kann.

Es bestehen Übergangsmaßnahmen für die Personen, die sich der Pensionierung nähern, und bestimmte Abweichungen von den Bedingungen in Bezug auf das Alter und die Dienstjahre.

Weitere Informationen zur Vorpension finden Sie in der Broschüre „Ruhestandspensionen“ auf der Webseite des FPD.

Wie erfahre ich, ab welchem Datum ich frühestens den Ruhestand antreten kann?

Auf mypension.be können Sie sehen

  • des frühestmöglichen Pensionierungsdatums;
  • das gesetzliche Pensionsalter

Reichen Sie ab dem Alter von 57 Jahren einen Antrag auf Festsetzung des frühestmöglichen Pensionierungsdatums mittels des Formulars „Festsetzung des Pensionsalters und/oder Schätzung des Pensionsbetrags“ ein. Dieses erhalten Sie:

Wie und wo beantrage ich meine Vorpension?

Sie können Ihren Antrag einreichen:

  • bei Ihrem letzten öffentlichen Arbeitgeber oder
  • bei der Einrichtung, die für die Berechnung Ihrer Pension zuständig ist.

Wenn Ihre Pension vom FPD berechnet wird, können Sie Ihren Antrag direkt beim FPD einreichen unter Verwendung des Formulars „Antrag auf Ruhestandspension“. Dieses Formular ist erhältlich:

  • bei den Pensionspunkten
  • telefonisch beim Pensionstelefon 1765 (kostenlose Nummer). Aus dem Ausland: +32 78 15 1765 (gebührenpflichtige Nummer),.

Sie müssen dieses Formular unterzeichnen und anschließend per klassischem Brief an die angeführte Anschrift senden:

Föderaler Pensionsdienst
Tour du Midi
Esplanade de l’Europe 1
1060 Brüssel

Sie können Ihren Antrag auch online auf der Website www.demandepension.be einreichen.

Reichen Sie Ihren Antrag von Ihrem PC aus ein, oder begeben Sie sich zu einem Pensionspunkt oder einer Gemeindeverwaltung.

Die Liste der Pensionspunkte steht auf der Website des FPD zur Verfügung.