Pension und Entschädigungen für Arbeitsunfähigkeit

Worauf haben Sie Anspruch?

Sobald Sie eine Ruhe- oder Hinterbliebenenpension erhalten, wird Ihre Rente für bleibende Arbeitsunfähigkeit auf einen Pauschalhöchstbetrag beschränkt. Das heißt, dass Sie Ihre (Ruhe- oder Hinterbliebenen)Pension nicht vollständig mit Ihrer Rente für bleibende Unfähigkeit kumulieren dürfen.

Falls Sie einen Teil Ihrer Rente in Kapital empfangen haben, wird der Pauschalhöchstbetrag auch herabgesetzt.

Der Pauschalhöchstbetrag ist nicht nur von der Person, sondern auch von einer Menge von Parametern abhängig. Sie können mit der Föderalagentur für Berufsrisiken Kontakt aufnehmen, falls Sie eine Berechnung wünschen.

Müssen Sie immer noch Steuer bezahlen?

Wenn Sie pensioniert, oder älter als 65 Jahre sind, wird von Ihren Entschädigungen keinen Berufssteuervorabzug mehr einbehalten, ungeachtet des Grades Ihrer bleibenden Arbeitsunfähigkeit. Sie werden also keine Steuerbescheinigung empfangen, und Sie werden die Entschädigungen, die Sie erhalten haben, nicht angeben müssen.