Unterstützung wegen zeitweiliger Arbeitslosigkeit

Worauf habe ich Anspruch?

Ihr Arbeitgeber meldet Sie zeitweilig arbeitslos? Sie haben bedingungslos Anspruch auf eine Entschädigung. Das LfA zahlt Ihnen eine Unterstützung, die 65% Ihrer nach oben begrenzten Entlohnung entspricht. Dazu müssen Sie bei der ersten Versetzung in die zeitweilige Arbeitslosigkeit (auch vorübergehende Arbeitslosigkeit genannt) einen Antrag beim Arbeitslosenamt des LfA einreichen.

Wofür muss mein Arbeitgeber sorgen?

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen 2 Dokumente abgeben:

  • ein Kontrollformular für zeitweilige Arbeitslosigkeit, und
  • am Ende des Monats, eine Bescheinigung über die Stunden zeitweiliger Arbeitslosigkeit.

Beide Unterlagen müssen Sie bei Ihrer Zahlstelle einreichen. Sie dienen zur Berechnung der Unterstützung wegen zeitweiliger Arbeitslosigkeit.