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Student@work: alle Informationen über die Arbeit als Werkstudent
Auf der Website Student@work finden Sie Informationen über die Arbeit als Werkstudent. Die Website liefert Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen – oder hilft Ihnen, diese Antworten zu finden.
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- Was passiert mit Ihrem Lohn, dem Kindergeld und den Steuern, wenn Sie als Werkstudent arbeiten?
Das Statut des Student-Selbständigen
Ab dem 1. Januar 2017 können Studierende, die eine selbstständige Berufstätigkeit ausüben und dazu einen Antrag stellen, ein neues Statut als selbstständige Studierende erhalten. Dieses neue Statut ermöglicht es, in den Genuss eines günstigeren Systems zur Berechnung der Sozialbeiträge zu kommen.
Um dieses Statut zu bekommen, müssen Sie:
- mindestens 18 und höchstens 25 Jahre alt sein;
- für das betreffende Schul- beziehungsweise Studienjahr bei einer Lehranstalt in Belgien oder im Ausland zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht als Hauptzweck eingeschrieben sein, um ein von einer zuständigen Behörde in Belgien anerkanntes Diplom zu erlangen;
- eine Berufstätigkeit ausüben, aufgrund deren Sie unter das Sozialstatut des Selbständigen fallen.
Studierende, die das Statut des Student-Selbständigen in Anspruch nehmen wollen, müssen sich bei ihrer Sozialversicherungskasse bewerben.
Studierende, die dem Sozialstatut des Selbständigen unterliegen, müssen:
- Sozialversicherungskasse für Selbständige anschliessen;
- Sozialversicherungsbeiträge zahlen;
- jedes Jahr die erforderlichen Schulbescheinigungen ausstellen.