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Was macht ein ÖSHZ?

Das ÖSHZ hat die Aufgabe, Familien und alleinstehende Personen jenen Beistand zu leisten, zu der die Gesellschaft rechtlich verpflichtet ist.

Diese Unterstützung – auch Sozialhilfe oder sozialer Beistand genannt – soll jedem Menschen ermöglichen, ein Leben zu führen, das seine Menschenwürde achtet. Alleinstehende Personen und Familien, die nicht genug Mittel haben, um ein Leben in Menschenwürde zu führen, werden auf diese Weise geschützt. Gründe für eine solche Lage können Überschuldung, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder familiäre Probleme sein.  

Was genau meinen wir mit „Menschenwürde“? Unser Verständnis dieses Begriffes hat sich über die Jahre fortentwickelt, aber vor dem belgischen Hintergrund bedeutet es mindestens, dass man Zugang hat zu ausreichend:

  • Ernährung,
  • Kleidung,
  • Unterkunft,
  • Hygiene und Pflege und
  • Gesundheitsversorgung.

Das ÖSHZ unterstützt Menschen in Schwierigkeiten, wenn ihre Mittel nicht ausreichen, um selbst für diese grundlegenden Bedürfnisse zu sorgen.

Welche Hilfe leistet das ÖSHZ?

Die Unterstützung des ÖSHZ wird in verschiedenen Formen geleistet. Die Art der Hilfestellung hängt von der persönlichen Situation ab. Möglich sind Finanzhilfen (Eingliederungseinkommen oder gleichgestellte Sozialhilfe), psychosoziale Hilfestellung, medizinische Versorgung… Das ÖSHZ prüft jede Anfrage nach Unterstützung. Ihre Hilfsangebote haben zum Ziel, die Bedürfnisse der Person so wirksam wie möglich zu versorgen.

Hinweis: Sozialhilfe und soziale Sicherheit

Achtung: Das Recht auf sozialen Beistand und gesellschaftliche Eingliederung wurden als „letztmögliches Anrecht der sozialen Sicherheit und Familienhilfe“ eingeführt. Das bedeutet, dass ein ÖSHZ erst dann tätig werden darf, wenn eine Person keine anderen Ansprüche auf soziale Sicherheit wahrnehmen kann.

Das ÖSHZ darf die hilfsbedürftige Person nicht einer Lage überlassen darf, in der sie kein menschenwürdiges Leben führen kann. Es kann deshalb Vorschüsse gewähren (auf Altersrentenzahlungen, Arbeitslosenhilfe, Beihilfen für Personen mit einer Behinderung…), die es im Anschluss direkt bei der zuständigen Einrichtung der sozialen Sicherheit zurückfordert.

Leistungen des ÖSHZ

Das Gesetz gibt dem ÖSHZ die Möglichkeit, eigene Einrichtungen oder Dienste einzurichten und zu leiten, die soziale, versorgende oder präventiveAufgaben übernehmen. Die von den ÖSHZ angebotenen Dienste sind sehr vielfältig. Sie unterscheiden sich von ÖSHZ zu ÖSHZ und richten sich nach den Bedürfnissen, die in der Gemeinde bestehen.

Beispiele für Dienste, die ÖSHZ anbieten, sind:

  • Schuldenberatung
  • Waschgelegenheiten
  • Sozialläden
  • Notunterkünfte
  • Zwischenunterkünfte
  • Sozialrestaurants
  • Kinderheime
  • Familienhilfe
  • Kinderkrippen
  • Seniorenheime…

Voraussetzungen für ÖSZH-Hilfen

Jede Person hat das Recht auf Beistand durch das ÖSZH, aber das ÖSZH ist nur dann zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Für jede Art der Hilfeleistung gilt zunächst, dass Sie bedürftig sein müssen. Damit ist gemeint, dass Ihre Mittel nicht ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Daneben gelten noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen; dazu gehört etwa, dass Sie in Belgien wohnen oder Voraussetzungen je nach der Art der Hilfe, um die es geht. Ein Beispiel: Um Eingliederungseinkommen zu erhalten, müssen Sie volljährig sein. Ein anderes Beispiel: Wenn Sie kein Aufenthaltsrecht für Belgien haben, wird Ihnen ausschließlich dringende medizinische Hilfe geleistet.

Das ÖSZH muss prüfen, ob eine Person die Voraussetzungen für eine Hilfeleistung erfüllt. Wenn Sie mit der Entscheidung des ÖSZH nicht einverstanden sind, können Sie sich an das Arbeitsgericht wenden und dort Berufung einlegen.

Wie wende ich mich an das ÖSHZ?

In jeder belgischen Gemeinde gibt es ein ÖSZH. Über das ganze Land verteilt sind dies also 589 ÖSZH. Wenn Sie sich beraten lassen oder Unterstützung beantragen möchten, müssen Sie sich an das ÖSZH der Gemeinde wenden, in der Sie wohnen.

Falls ein ÖSZH für Sie nicht zuständig ist, wird es Ihre Anfrage an das richtige ÖSZH weiterleiten und Sie darüber informieren